Schulbegleitungen, Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Jugendsozialarbeiterin/ -arbeiter an Schulen (JAS)…
Im Schulalltag ergeben sich immer wieder Situationen, in denen Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern, Erziehungsberechtigte oder Lehrkräfte Beratung suchen. Im Folgenden finden Sie Beratungsangebote an unserer Schule und ebenso Angebote, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Franz-Xaver-Eggersdorfer-Schule an anderen Einrichtungen leisten.
Ist Ihr Kind Schülerin oder Schüler der Franz-Xaver-Eggersdorfer-Schule, stehen Ihnen die Klassen- und Fachlehrkräfte bei allen auftretenden Problemen als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Sie bieten regelmäßige Sprechstunden an oder vereinbaren gerne auch einen individuellen Beratungstermin.
Ebenso können Sie sich jederzeit
an die Beratungslehrkraft Schule, Frau Heidi Kapfhammer oder die zuständige Schulpsychologin, Frau Antonia Elter, wenden.
Bei Fragen der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie Erziehungs- und Lebensfragen steht Frau Gertraud Kindermann, unsere JaS- Mitarbeiterin (Jugendsozialarbeit an Schulen) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Auch das Schulleitungsteam steht Ihnen für Ihre Anliegen jederzeit zur Verfügung.
An unseren Sprengelschulen bieten Lehrkräfte der Franz-Xaver-Eggersdorfer-Schule im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes individuelle Beratung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, aber auch für Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte an.
Im Rahmen der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen sind Lehrkräfte unserer Schule Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte in Kindertagesstätten und ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen, auch im Hinblick auf die Einschulung.
Eltern und Erziehungsberechtigte von Vorschulkindern können sich an unsere Schule wenden
Mitarbeiter der Franz-Xaver-Eggersdorfer-Schule diagnostizieren den bestehenden Förderbedarf und beraten ergebnisoffen über die verschiedenen möglichen Förderorte.
Liegt sonderpädagogischer Förderbedarf vor, sind Kinder berechtigt, ein sonderpädagogisches Förderzentrum zu besuchen. Je nach individuellem Förderbedarf können sie
eingeschult werden.
Genauso ist jedoch im Rahmen der Inklusion die Einschulung an der Grundschule möglich.
In einer ergebnisoffenen Beratung stellen unsere Mitarbeiter die jeweils möglichen Förderorte vor. Die Entscheidung, ob die Einschulung am sonderpädagogischen Förderzentrum oder an der Grundschule stattfinden soll, treffen die Eltern/Erziehungsberechtigten.